Corona Update zu den RWK Luftdruck

18.01.2022

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

ab Dienstag (18.01.2022) ist unser Landkreis leider ein Hotspot-Gebiet gemäß CoSchuV. Somit gelten erneut verschärfte Regelungen in Bezug auf Aktivitäten in Innenräumen.
Auf unseren gedeckten Schiessstätten (sobald sie ein Dach über dem Schützenstand haben), gilt nach §20 CoSchuV in Verbindung mit §27 CoSchuV, dass der Zutritt nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 CoSchuV gewährt werden darf, die darüber hinaus einen Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 oder 5 vorlegen können. Weiterhin gelten die definierten Ausnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 CoSchuV.

Dies heißt im Einzelnen, Zutritt zu gedeckten Schiessstätten nur für Personen die eine der folgenden Kriterien (2GPlus) erfüllen: In allen Nebenräumlichkeiten der Sportstätte, die nicht primär zur Sportausübung genutzt werden, sind bei Betreiben unter 2GPlus –Regelung zusätzlich die allgemeinen AHA-Regeln zu beachten. (Abstand, Hygiene, Maske)

Der Schützenbezirk 19 Hersfeld wird die Lage weiterhin beobachten und zeitnah bei Änderungen reagieren.

Mehr Informationen unter Corona Update des HSV

Mit freundlichem Schützengruß

Pascal Appel
Referent Gewehr & RWK