Hinweis an Vereine

07.11.2020

Liebe Sportfreunde,

die Hessische Landesregierung hat die Verschärfungen der Corona-Verordnung, nach der auch alle Schießstände zu schließen waren, wieder zurückgenommen.
Hier der Link zur aktuell geänderten Verordnung:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/cokobev_stand_06.11.pdf

Paragraph 2 Absatz 2 wurde wieder zurück geändert.

Demnach ist der Individualsport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand wieder gestattet.
Das gilt für den Freizeit- und Amateursport wieder auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, d.h. unsere Schießsportanlagen sind nicht mehr generell geschlossen.

Hier liegt es nun wieder an den Vereinen zu prüfen und zu entscheiden, ob dieser Individualsport auf ihren Anlagen möglich und organisierbar ist.

Der Wettkampfbetrieb bleibt unterbrochen.